Behandlungskosten

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen, Postbeamtenkasse und Beihilfe je nach Tarif übernommen. Ich erstelle eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker, die je nach Versicherung, Tarif und den vereinbarten Bedingungen erstattet wird. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Naturheilverfahren leider nicht. 

Die Preise für Selbstzahler für eine Behandlung richten sich nach dem Aufwand und der Dauer und betragen in der Regel 80 EUR pro Stunde. Bei der homöopathischen Anamnese oder der Dunkelfeldmikroskopie ist eine längere Bearbeitung nach dem Termin erforderlich.

Je nach Einkommen und Summe der nicht erstatteten Behandlungskosten pro Jahr können nicht erstattete Beträge unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.